VG-Urteil - wie gehts weiter
 
 
 

Weiterer Ablauf bei der Gebührenabrechnung / -erhebung

Wie aus der Presse bekannt, musste auf Grund des Urteils des VG Regensburg vom 24.10.2011 die Gebührenkalkulation des Zweckverbandes überarbeitet werden.

Das Ergebnis dieser Überarbeitung liegt nun vor. In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 09.02.2012 wurde mit Beschluss des Gebührenteils der Beitrags- und Gebührensatzung, der vom VG Regensburg mit Urteil vom 24.10.2011 für nichtig erklärt wurde, die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren wieder geschaffen.

Als Ergebnis der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.06.2009 bis 30.09.2011 wurde eine Schmutzwassergebühr je m³ von 3,02 € und eine Niederschlagswassergebühr von 1,17 € jährlich je m² befestigter und tatsächlich eingeleiteter Fläche errechnet und beschlossen.

Für den Kalkulationszeitraum 01.10.2011 bis 30.09.2015 wurde als Ergebnis ein Gebührensatz für Schmutzwasser in Höhe von 2,88 € je m³ und 0,95 € für Niederschlagswasser jährlich je m² befestigter und tatsächlich eingeleiteter Fläche errechnet und beschlossen.

Die Verbandsversammlung beschloss in dieser Sitzung weiter, dass die Berichtigung der Gebührenbescheide für den Zeitraum 01.06.2009 bis 30.09.2010 bei allen Gebührenzahlern, unabhängig ob Widerspruch eingelegt wurde, erfolgt.

Die Abrechnung für den Zeitraum 01.10.2010 bis 30.09.2011 sowie die Abschläge 15.11.2011 und 15.02.2012 konnten auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage bisher nicht erstellt / erhoben werden, dies wird jetzt umgehend nachgeholt. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes fasste hierzu den Beschluss, die Fälligkeit der Abrechnung vom 30.09.2011 sowie der Abschläge 15.11.2011 und 15.02.2012 auf den 15.04.2012 festzulegen. Die weiteren Abschläge bezüglich der Vorausleistung sollen gemäß § 14 Abs. 2 Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) am 15.05.2012 und 15.08.2012 erfolgen.
 

 

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