Pressemitteilung
 

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal informiert bezüglich des Musterwiderspruchsverfahrens der BI Transparenz e.V. gegen den Gebührenbescheid des Zweckverbandes für das Abrechnungsjahr 2014

 - Vorausleistungen für 2015 -

 

Die BI Transparenz e.V. führte gegen den Gebührenbescheid 2014 ein Musterwiderspruchsverfahren bezüglich der Vorausleistungen für das Abrechnungsjahr 2015 durch. Mit Schreiben vom 18.10.2016 wurde dieser Widerspruch vom Widerspruchsführer zurückgenommen. Mit Schreiben vom 21.10.2016 wurde dies, durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Regensburg, dem Zweckverband mitgeteilt. Mit Rücknahme des Widerspruchs wurde das Widerspruchsverfahren eingestellt.

Da sich einige Gebührenzahler diesem Musterwiderspruchsverfahren angeschlossen haben, sieht sich der Zweckverband veranlasst, diese über den weiteren Ablauf in Ihrem Widerspruchsverfahren zu informieren:

 

Durch die Rücknahme des Widerspruchs bzw. der Einstellung des Musterwiderspruchsverfahrens wurde keine rechtsaufsichtliche Entscheidung in dieser Angelegenheit herbeigeführt. Jeder Widerspruchsführer hat jedoch die Möglichkeit, seinen Widerspruch rechtsaufsichtlich entscheiden zu lassen. Die Widerspruchsführer sind deshalb vom Zweckverband diesbezüglich anzuschreiben und aufzufordern hierzu eine Erklärung abzugeben, näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben. Um Kosten zu sparen, wird dieses Schreiben dem nächsten Gebührenbescheid beigelegt.

Sollten Rückfragen hierzu bestehen, stehen wir Ihnen zur Beantwortung dieser gerne zur Verfügung.

 

Mintraching im November 2016

 

Ritt-Frank

1.Vorsitzende

 

 

 

 

 

 

 

 

 
  
     
IMPRESSUM