Pressemitteilung
 

Strukturveränderung beim Abwasserzweckverband Pfattertal

Stand: 21.11.2016

Derzeit ist die Struktur im Zweckverband

 

AZV (Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal)

  • Vollzug hoheitlicher Aufgaben (Satzungsrecht, Bescheide erlassen, Beiträge und Gebühren festsetzen und erheben, Widersprüche und Stundungen)

VBA (Kommunalunternehmen)

  • Finanzmanagement für die Aufgaben der BSM bzw. Anordnungen des AZV

  • Aufsicht über die BSM mbH

BSM mbH

  • Betrieb, Unterhalt und Betreuung der Abwasseranlage sowie die Erweiterung und den Unterhalt des Kanalnetzes

  • Klärschlammtrocknung und -verwertung

Im Oktober 2015 wurde in der Sitzung des Abwasserzweckverbands mehrere mögliche Varianten zur Umstrukturierung durch den Steuerberater Herr Popp vorgestellt und diskutiert. Zweck der geplanten Umstrukturierung war eine Verschlankung und Kostenreduktion bei der Buchhaltung und Prüfung der Buchhaltung jedoch unter Beibehaltung der klaren und nachvollziehbaren Zuordnung der einzelnen Kostenstellen, als eine der Grundlagen für die Beitrags- und Gebührenkalkulation.

Die in dieser und den darauf folgenden Sitzungen des Abwasserzweckverbands als auch im Verwaltungsrat der VBA wurde die Verschmelzung der VBA mit dem AZV unter gleichzeitigem Aufrechterhaltung der BSM mbH favorisiert. Nach Abstimmung mit den bay. Finanzbehörden und dem Steuerberater Herrn Popp ergab sich jedoch, dass dadurch alle Leistungen der BSM mbH der Mehrwertsteuer unterliegen würden, was u.a. zu einer entsprechenden Erhöhung der Abwassergebühren geführt hätte. Damit die Bürger nicht zusätzlich belastet werden, wurde dieser Lösungsansatz verworfen.

 

In der Sitzung des AZV und der VBA vom 15.11.16 wurden daher die weiteren Varianten durch den Steuerberater Herrn Popp vertieft dargestellt und zusammen mit Herrn Lohr der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Regensburg diskutiert. Die besprochenen Varianten waren:

  • Auflösung der BSM mbH und Übertragung des Eigentum als auch der Aufgaben auf die VBA

  • Verschmelzung der VBA mit dem AZV und Verschmelzung der BSM mbH auf den AZV und Gründung eines Eigenbetriebs im AZV

  • Verschmelzung der VBA mit dem AZV und Verschmelzung der BSM mbH auf den AZV und Gründung eines Regiebetriebs im AZV

Bei allen Varianten entstehen Kosten für die Umstellung der Buchhaltung oder Einführung einer geänderten Buchhaltung, Kosten für Notare, Anpassungen der Satzungen und auch teilweise durch die Grunderwerbssteuer. Unter Abwägung der dargestellten Vor- und Nachteile der Varianten und unter Beachtung der Empfehlung sowohl des Steuerberaters als auch der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Regensburg wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

Der Verwaltungsrat der VBA Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal beschließt auf Basis des Vortrags durch Herrn Popp über die möglichen Varianten der Strukturveränderungen und Arten der Weiterführung des Betriebs, dass die BSM mbH zum 31.12.2016 liquidiert wird. Zum 1.1.17 sind alle Wirtschaftsgüter der BSM mbH auf die VBA Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal zu übertragen. Die eingetragenen Grunddienstbarkeiten sind auf die VBA zu übertragen.

Der weitere Betrieb der gesamten Abwasseranlage, Kläranlage sowie Klärschlammtrocknung auch für Dritte soll auf die VBA übertragen und zukünftig durch die VBA durchgeführt werden.

Der Vorstand der VBA, der Geschäftsführer der BSM mbH Herr Geusch und Herr Popp haben die erforderlichen Schritte wie z.B. die erforderlichen notarielle Verträge als auch die erf. Anpassungen in den Satzungen unverzügliche einzuleiten.“

 

Somit wird die Struktur in Zukunft wie folgt sein:

 

AZV (Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal)

  • Vollzug hoheitlicher Aufgaben (Satzungsrecht, Bescheide erlassen, Beiträge und Gebühren festsetzen und erheben, Widersprüche und Stundungen)

VBA (Kommunalunternehmen)

  • Finanzmanagement für die Aufgaben der VBA bzw. Anordnungen des AZV

  • Betrieb, Unterhalt und Betreuung der Abwasseranlage sowie die Erweiterung und den Unterhalt des Kanalnetzes

  • Klärschlammtrocknung und -verwertung

 

Update - Stand: 19.09.2017

Gemäß Beschluss der Verbandversammlung des Zweckverbandes sowie des Verwaltungsrates der VBA vom 15.11.2016 soll eine Verschlankung der Struktur bei dem AZV, dem Kommunalunternehmen VBA und der BSM mbH erfolgen. Der Beschluss sah dabei die Liquidation der BSM mbH vor und dass der Betrieb des Kanalnetz und der Kläranlage durch das Kommunalunternehmen VBA ab dem 1.1.2017 erfolgen soll. Die Liquidation der BSM mbH hätte einen Zeitraum von rd. 2 Jahre in Anspruch genommen. Dieses Ziel aus dem Beschluß vom 15.11.2016 zur Verschlankung und zur Kostenminderung unter Beibehaltung der Transparenz bleibt weiterhin gültig.

Um dieses Ziel rechtssicher und zeitnah zu erreichen und gleichzeitig den für den Betrieb des Kabelnetzes unverzichtbaren Übergang der dinglichen Rechte (z.B. Grunddienstbarkeiten und Eigentum an Grundstücken) von der BSM mbH auf die VBA sicherzustellen, wurde durch einen Notar ein rechtlich gangbarer Weg in Zwischenschritten auf Basis des Umwandlungsgesetzes erarbeitet. Dieses Vorgehen wurde auch mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt abgestimmt und von der Kommunalaufsicht freigegeben. Im Zuge dieser Umwandlung wurde zunächst als Zwischenschritt durch die BSM mbH eine neue GmbH - die BSM Umwandlungs GmbH - gegründet. Über nachfolgende notariell betreute Schritte geht dann das Vermögen der BSM mbH (und gehen damit auch die dinglichen Rechte) im Wege des Formwechsels zunächst auf die BSM mbH & Co.KG und dann im Wege der Anwachsung auf die VBA über. Die verbleibende BSM Umwandlungs GmbH wird danach in einem rd. 1,5 Jahre dauernden Prozess liquidiert.

Als Ergebnis verbleibt dann der AZV und das Kommunalunternehmen VBA, welches dann ohne weiteres Inhaber der die dinglichen Rechte der BSM ist. Somit wird das in 2016 beschlossene Ziel der Verschlankung rechtssicher erzielt.

 

 

 

 
  
     
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